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   BGH, 09.11.1971 - 1 StR 519/71   

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https://dejure.org/1971,839
BGH, 09.11.1971 - 1 StR 519/71 (https://dejure.org/1971,839)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1971 - 1 StR 519/71 (https://dejure.org/1971,839)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1971 - 1 StR 519/71 (https://dejure.org/1971,839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzeseinheit zwischen Erwerb von Betäunungsmitteln und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ohne Besitzer zu sein - Tateinheit von Erwerb von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53

    Betäubungsmittel - Irrtümlicher Glauben - Anbieten zum Kauf - Handel

    Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 1 StR 519/71
    Nach dem Sinn und Zweck des Opiumgesetzes ist sowohl der Erwerb von Betäubungsmitteln zu eigenem Gebrauch als auch das Handeltreiben mit diesen Mitteln strafbar, ohne daß sie der Täter zuvor erwirbt, denn Handel treibt auch, wer eine Sache zum Kauf anbietet, ohne sie zu besitzen (BGHSt 6, 247 [BGH 01.07.1954 - 3 StR 657/53]).
  • BGH, 31.01.1956 - 5 StR 472/55

    Tateinheit bei Erschleichen von Vergünstigungen für Vertriebene und versuchtem

    Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 1 StR 519/71
    Sie ist zwischen zwei Strafgesetzen gegeben, wenn beide denselben Tatbestand aufstellen und sich nur dadurch unterscheiden, daß das eine Gesetz ein Begriffsmerkmal oder mehrere dieses Tatbestandes in engerer Begrenzung und besonderer Gestaltung enthält (BGHSt 9, 30 [BGH 31.01.1956 - 5 StR 472/55] unter Hinweis auf RGSt 57, 329, 330; 60, 117, 122).
  • RG, 18.02.1926 - II 297/25

    1. Sind Zuwiderhandlungen gegen das BranntwMonG. nach dem Deutsch-Polnischen

    Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 1 StR 519/71
    Sie ist zwischen zwei Strafgesetzen gegeben, wenn beide denselben Tatbestand aufstellen und sich nur dadurch unterscheiden, daß das eine Gesetz ein Begriffsmerkmal oder mehrere dieses Tatbestandes in engerer Begrenzung und besonderer Gestaltung enthält (BGHSt 9, 30 [BGH 31.01.1956 - 5 StR 472/55] unter Hinweis auf RGSt 57, 329, 330; 60, 117, 122).
  • RG, 22.06.1923 - IV 813/23

    Ist die WaffenVO. ein die Anwendung des § 9 SprengstoffG. ausschließendes Gesetz?

    Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 1 StR 519/71
    Sie ist zwischen zwei Strafgesetzen gegeben, wenn beide denselben Tatbestand aufstellen und sich nur dadurch unterscheiden, daß das eine Gesetz ein Begriffsmerkmal oder mehrere dieses Tatbestandes in engerer Begrenzung und besonderer Gestaltung enthält (BGHSt 9, 30 [BGH 31.01.1956 - 5 StR 472/55] unter Hinweis auf RGSt 57, 329, 330; 60, 117, 122).
  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als gleichartige Tateinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne erscheinen läßt, setzt außer dem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 519/71) voraus, daß diese Ausdruck eines einheitlichen Tatwillens sind (BGHSt 16, 397, 398; 22, 67, 76).
  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Das Landgericht ist dabei zwar der Auffassung gefolgt, die der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 519/71 - vertreten hatte.
  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72

    Verurteilung eines Angeklagten wegen der Begehung dreier Einzelfälle des

    Natürliche Handlungseinheit würde einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Begehungsformen voraussetzen (BGHSt 4, 219, 221 [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52] ; 10, 230, 231 [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56] ; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 519/71 -).
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